Zertifikat
Mit unseren zertifizierten Grundqualifizierungen schaffen wir die Basis für den Einstieg in die pädagogische Tätigkeit in Einrichtungen oder ermöglichen einen tragfähigen Sprung in die selbstständige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Zertifizierte Weiterbildungen können das Interesse an einer aufbauenden Ausbildung im Bereich Pädagogik oder einem Studium wecken.
Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Der Bundesverband für Kindertagespflege vergibt seit 2004 das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ nach seiner Qualifizierungs- und Prüfungsordnung. Als Maßnahmeträger der Qualifizierungsangebote zum DJI-Curriculum und zum QHB (Qualifizierung nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch) bieten wir diese Maßnahmen von der Teilnehmerakquise bis hin zur Zertifikatsvergabe in Kooperation mit Jugendhilfeträgern an.
Zertifizierte Weiterbildung zur „Praxisanleitung in Kindertagespflege“
Zur Übernahme der Verantwortung für die Gestaltung der Praktika im Zuge der Qualifizierung müssen pädagogisch handelnde Personen im heutigen Alltag vielfältigen Anforderungen gewachsen sein. Mit fachlich qualifizierten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern wird es gelingen, für die Kindertagespflege Personal zu qualifizieren, das den Bedürfnissen der Kinder und den Anforderungen des Kindertagespflegealltags gerecht wird.
Zertifizierte Weiterbildung zur „Betreuungskraft in Kindertagesstätte“
Eine Weiterbildungsmaßnahme zum Einstieg in das pädagogische Arbeiten mit Kindern in Kindertagesstätten und Krippen. Ziel ist es, dem akuten Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die fachspezifische Qualifizierung bietet einen soliden Einstieg in den pädagogischen Beruf.
Zertifizierte Weiterbildung zur „Praxisanleitung in Kindertagesbetreuung“
Zur Übernahme der Verantwortung für die Gestaltung der Praktika, Ausbildungen und die Begleitung von Studierenden in Kinderbetreuungseinrichtungen müssen pädagogisch handelnde Personen im heutigen Alltag vielfältigen Anforderungen gewachsen sein. Der Personalmangel in Einrichtungen stellt Praxisanleiter vor noch größere Herausforderungen. Somit wird die Aufgabe, angehendes pädagogisch arbeitendes Personal zu qualifizieren, eine der zentralen Rollen im Arbeitsalltag von Einrichtungen sein. Mit dieser Qualifizierung wird es Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern gelingen, Personal zu qualifizieren, das den Bedürfnissen der Kinder und den Anforderungen des Betreuungsalltags gerecht wird.
Qualifizierung Schulkindbetreuung
Mit der vollständigen Qualifizierung erwerben Sie die Fähigkeiten zur Betreuung von Schulkindern. Themen sind neben rechtlichen Grundlagen und Formen des Betreuungssystems auch das Arbeiten in einem pädagogischen Team sowie Fragen zur Aufsichtspflicht und Haftung. Zudem werden pädagogische und psychologische Themen wie die Bedürfnisse und die Entwicklung von Schulkindern bearbeitet. Wir erörtern Fragen zur Bewältigung von Leistungsdruck, sozial-emotionale Aspekte, Geschlechterrollen, Medien, Übergänge, Aufgaben von Betreuungseinrichtungen und die Rolle der pädagogischen Fachkraft.
Die vollständige Qualifizierung (160 Unterrichtseinheiten) mit Zertifikat richtet sich an:
- Pädagogische Fachkräfte aus der Schulkindbetreuung und dem Hort
- Inklusionsassistent*innen
- Kindertagespflegepersonen
- Quereinsteiger*innen
- Bildungsträger: Zertifizierung nach Rücksprache
Hinweis zum Leistungsumfang meiner Seminarangebote:
Die Seminare bieten eine situationsangepasste, effektive Gliederung mit PowerPoint und/oder Flipchart. Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden ein umfassendes Handout sowie eine Teilnahmebescheinigung. Bitte beachten Sie, dass die in meinen Seminaren vermittelten Informationen und Inhalte ausschließlich zu Schulungszwecken dienen und keinen Ersatz für individuelle Beratung darstellen. Meine Seminare bieten neben pädagogischen Inhalten einen Überblick über gesetzliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung. Die Durchsicht und Prüfung von Dokumenten (Verträge, Bescheide, Satzungen, Richtlinien, Schriftverkehr etc.) sind nicht umfasst. Insbesondere erfolgt in diesem Rahmen keine Übernahme von Einzelmandaten bzw. Interessenvertretungen (z.B. gegenüber Vertragspartner*innen, vor Behörden oder Gerichten).